Derzeit erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Da die Kassen die Höhe dieses Beitrages individuell festlegen können, gibt es relevante Unterschiede: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten geforderten Zusatzbeitrag liegt mehr als ein ganzes Prozent. Diese Unterschiede wirken sich auf das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer aus, denn der Zusatzbeitrag wird automatisch vom Bruttoeinkommen abgezogen.

Beispiele:

Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro

Zusammensetzung des BeitragssatzesHöhe des zu zahlenden Betrages
Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + 0,5 % ( halber Zusatzbeitrag )234 Euro
Arbeitnehmeranteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + 0,5 % ( halber Zusatzbeitrag) 234 Euro
Bei einem Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent müssen Arbeitnehmer die Hälfte davon entrichten (0,5 Prozent + 7,3 Prozent ). Insgesamt sind 7,8 Prozent vom Bruttoeinkommen an die Krankenkasse abzuführen. Bei einem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen in Höhe von 3.000 Euro entspricht dies 234 Euro.

Selbstständige mit einem Einkommen von 4.600,00 Euro (ohne Anspruch auf Krankengeld)

Zusammensetzung des BeitragssatzesHöhe des zu zahlenden Betrages
ermäßigter allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,0 %635,25 Euro
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,0 %45,38 Euro
Für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld gilt ein ermäßigter allgemeiner Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie der reguläre Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Besteht ein Anspruch auf Krankengeld, gilt ein allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent.
Die Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4537,50 Euro; es gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro.

Studenten über 25 Jahren

Zusammensetzung des BeitragssatzesHöhe des zu zahlenden Betrages
allgemeiner Beitragssatz für Studierende in Höhe von 10,22 %75,12 Euro
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,0 %7,35 Euro
Studenten über 25 Jahren sind nicht mehr familienversichert, sondern müssen sich studentisch krankenversichern. Für sie gilt ein allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 10,22 Prozent und der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkassen. Als Bemessungsgrundlage dient der Bedarf eines Studenten gemäß § 13 BAföG in Höhe von 735 Euro. Der von einem Studenten zu zahlende Beitrag zur Krankenversicherung beläuft sich bei einem Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent auf 82,47 Euro im Monat. Diese Regelung gilt auch für Studenten mit einem monatlichen Einkommen über 425 Euro und bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijob) über 450 Euro.

Studenten unter 25 Jahren (familienversichert)

Zusammensetzung des BeitragssatzesHöhe des zu zahlenden Betrages
allgemeiner Beitragssatz für Studierende in Höhe von 10,22 %0 Euro
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 %0 Euro
Wer studiert, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Einkommensgrenze nicht überschreitet, ist in der Regel familienversichert und muss keine Krankenkassen-Beiträge entrichten.

Auszubildende mit einem Bruttoverdient von 600 Euro

Zusammensetzung des BeitragssatzesHöhe des zu zahlenden Betrages
Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + halber Zusatzbeitrag ( Beispiel 0.5 % ) 46,80 Euro
Auszubildendenanteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + halber Zusatzbeitrag ( Beispiel 0,5 % ) 46,80 Euro
Wie alle gesetzlichen versicherten Arbeitnehmer müssen Auszubildende mit einem monatlichen Einkommen über 325 Euro ihren Anteil des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 7,3 Prozent und den halben Zusatzbeitrag zahlen.

Auszubildende mit einem Bruttoverdienst von 300 Euro

Zusammensetzung des BeitragssatzesHöhe des zu zahlenden Beitrages
allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,6 %0 Euro
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 %0 Euro
Für Auszubildende mit einer Ausbildungsvergütung, welche unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 325 Euro liegt, wird sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag vom Arbeitgeber übernommen.